14.3. Kündigung und Erneuerung
Kündigung und Erneuerung
Die Nutzung von SuCri ist an eine gültige Lizenz gebunden, die regelmäßige Erneuerungen erfordert. Sie erfahren in diesem Kapitel alles Wissenswerte über die Bedingungen für eine ordentliche sowie außerordentliche Kündigung und die Modalitäten der Lizenzverlängerung.
1. Kündigung
In Bezug auf die Beendigung Ihres Nutzungsverhältnisses gelten folgende Bestimmungen:
- Ordentliche Kündigung: Eine Kündigung der Lizenz muss von Ihnen schriftlich durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass bereits bezahlte Lizenzzeiträume nicht rückerstattet werden können.
- Außerordentliche Kündigung: IntegaDesign ist dazu berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern:
- gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird (zum Beispiel durch die Umgehung des Lizenzschutzes).
- eine missbräuchliche oder unrechtmäßige Nutzung festgestellt wird.
Nach Wirksamkeit der Kündigung erlischt Ihr Recht zur Nutzung von SuCri umgehend. In diesem Fall sind alle Komponenten der Software von Ihren Systemen zu entfernen.
2. Erneuerung
Um eine unterbrechungsfreie Nutzung sicherzustellen, werden die Lizenzen wie folgt verwaltet:
- Automatische Erinnerung: Sie werden vor Ablauf einer zeitlich begrenzten Lizenz rechtzeitig vom System informiert.
- Verlängerung: Lizenzen verlängern sich standardmäßig automatisch um den gleichen Zeitraum, der beim ursprünglichen Vertragsabschluss vereinbart wurde, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
- Lizenzübertragung: Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes haben Sie die Möglichkeit, die Lizenz über das Push/Pull-Verfahren auf einen anderen Rechner zu übertragen.
- Upgrade auf höhere Versionen: Bestehende Lizenzen können bei Bedarf auf höhere Funktionspakete (zum Beispiel zusätzliche Module) erweitert werden.
3. Hinweis
Bitte beachten Sie, dass SuCri ohne rechtzeitige Erneuerung nach Ablauf der Lizenzlaufzeit nicht mehr gestartet werden kann. Individuelle Regelungen für Wartungsverträge oder Mehrfachlizenzen werden in Ihrem spezifischen Vertrag gesondert festgelegt.